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BERUFSPOLITIK

Rahmenvorgaben für das Delegationsmodell Physician Assistant

Beschluss der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Rahmen des Deutschen Ärztetages 2016

Der 119. Deutsche Ärztetag 2016 nimmt den Sachstandsbericht der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) zur Erstellung von Rahmenvorgaben für die Ausbildung und die Tätigkeit akademisierter Gesundheitsfachberufe am Beispiel des Berufsbildes Physician Assistant (PA) zur Kenntnis. Der 119. Deutsche Ärztetag unterstützt nachdrücklich die Zielsetzung, im Sinne einer bundeseinheitlichen Lösung zeitnah ein verbindliches Kompetenzprofil in Unterscheidung zum Arztberuf sowie Studieninhalte festzulegen. Darüber hinaus sind Voraussetzungen für das Zusammenwirken von Ärztekammern und Hochschulen einschließlich Qualitätskriterien zu definieren.


Begründung:
Durch den Beschluss VI - 12 des 118. Deutschen Ärztetages 2015 in Frankfurt am Main wurde die Bundesärztekammer zur Vorstellung des Beratungsstandes der o. g. gemeinsamen Arbeitsgruppe auf dem diesjährigen Ärztetag verpflichtet. Die Arbeitsgruppe hat in vier Sitzungen zwischen Juli 2015 und April 2016 unter anderem gemeinsam mit Vertretern des Deutschen Hochschulverbandes Physician Assistant (DHVPA) ein Konzeptpapier zum Physician Assistant entworfen. Dem Vorstand der Bundesärztekammer wurden im Januar und März 2016 Zwischenberichte erstattet. Danach hat die Arbeitsgruppe folgende Zielperspektiven:
Berufs- und Berufsbildungskonzepte für Gesundheitsfachberufe zur Unterstützung und Entlastung von Ärzten entwickeln oder mitgestalten, Attraktivität des Arztberufs durch neue Berufsbilder im Sinne des Delegationsprinzips stärken, Substitution von Teilbereichen der ärztlichen (Kern-)Kompetenz oder konfliktive Schnittstellen verhindern.
Die bisherigen Arbeiten am Konzeptpapier zum Physician Assistant orientieren sich an den Vorgaben und Beschlüssen Deutscher Ärztetage zur Aufgabenverteilung und Kooperation im Gesundheitswesen. Danach sind Diagnose- und Indikationsstellung, Therapiehoheit und Gesamtverantwortung für den Behandlungsprozess dem Arzt vorbehalten. Es dürfen sich keine problematischen Schnittstellen zum Arztberuf ergeben, und das Tätigkeitsprofil muss sinnvoll in multiprofessionelle Teams integrierbar sein. Die Einführung akademischer Berufsbilder muss sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf und an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes orientieren.
In diesem Sinne verfolgt die Arbeitsgruppe die Konzeption eines Arzt-Assistenten, der dem Modell der Delegation und dem Ziel der Arztentlastung und -unterstützung Rechnung trägt. Die Zugangsvoraussetzung zum PA-Studium soll eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf, z. B. in einem Pflegeberuf oder als Medizinische Fachangestellte sein. Bei der Implementierung und Begleitung von Studiengängen nimmt die verfasste Ärzteschaft eine wichtige Rolle ein.



Berufsausübung und Ausbildung des Physician Assistant regeln

Auf Antrag von Dr. Susanne Johna, BMedSci Frank Seibert-Alves, Dr. Philip Sänger und Dr. Wolf Andreas Fach (Drucksache IV - 74) fasst der 119. Deutsche Ärztetag 2016 folgende Entschließung:

Bei der Etablierung der Studieninhalte, der Definition eines verbindlichen Kompetenzprofils für den Physician Assistant (PA) in Unterscheidung zum Arztberuf sowie dessen beruflichem Einsatz müssen folgende Kriterien unbedingte Beachtung finden:

 

  • Einheitlichkeit der Ausbildung

  • Das grundständige Studium PA ist abzulehnen

  • Berufsausübung mit dem Prinzip des Arztvorbehalts

  • Aufgabenübertragung durch Ärztinnen und Ärzte ausschließlich nach dem Prinzip der Delegation

  • Der Einsatz von PA darf nicht dazu führen, dass Aufgaben für Ärzte in Weiterbildung eingeschränkt werden oder gar entfallen.


Begründung:
Aufgrund der Vielzahl der neu entstehenden Berufe ist eine einheitliche Ausbildung und Berufsausübung erforderlich. Inhalte und Verantwortlichkeit der Berufsausübung müssen klar geregelt werden. Die Übernahme von ärztlichen Aufgaben durch Assistenzberufe wird abgelehnt. Eine Ausweitung von ärztlichen Assistenzberufen ist keine geeignete Lösung zur Bekämpfung des Ärztemangels.


Den Beschluss finden Sie ebenfalls auf den Seiten 177 - 180 im Beschlussprotokoll des 119. Deutschen Ärztetages vom 27.05.2016.



Chancen zur Arztentlastung durch Physician Assistants nutzen

Beschluss der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Rahmen des Deutschen Ärztetages 2015

Der 118. Deutsche Ärztetag 2015 unterstützt nachdrücklich das Ziel des Vorstandes der Bundesärztekammer, die weitere Entwicklung des Delegationsmodells Physician Assistant gestaltend zu begleiten. Der 118. Deutsche Ärztetag begrüßt die Zielsetzung, in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) Kompetenzen, Inhalte und Einsatzfelder von Physician Assistants festzulegen und eine bundeseinheitliche Lösung voranzutreiben. 



Begründung:
Derzeit ist eine dynamische Situation bei der Entwicklung von Studiengängen zum Physician Assistant (Arztassistenten) auf Länderebene zu verzeichnen. Seit 2005 wurden zunächst in Berlin, seit 2009 in Nordrhein-Westfalen, in Baden-Württemberg und Hessen Studiengänge mit Abschluss "Bachelor" implementiert; weitere sollen in Sachsen und Bayern folgen. Überwiegend handelt es sich um sechssemestrige Studiengänge für bereits in einem Gesundheitsfachberuf Ausgebildete. Es gibt aber auch das Modell eines achtsemestrigen primärqualifizierenden Studiengangs für Schulabsolventen mit Hochschulzugangsberechtigung, der eine einjährige Praxisphase umfasst.

Gemeinsam ist allen Studiengängen die primäre Zielsetzung, Ärzte im stationären Bereich bei Routineaufgaben, insbesondere in allen patientenführenden Gebieten, zu unterstützen und zu entlasten. Der Physician Assistant ist dem ärztlichen Dienst zuzuordnen und wird von diesem auf der Basis des Delegationsprinzips mit Letztverantwortung beim Arzt eingesetzt.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat sich in 2014 wiederholt mit dem neuen Berufsbild nach anglo-amerikanischem Vorbild, seinen Chancen und Risiken unter spezifisch deutschen Versorgungsbedingungen sowie den Integrationsmöglichkeiten dieses Berufes in das ärztlich geleitete Team befasst. Er hat dabei die Beschlüsse der Vertreterversammlung der KBV und des Deutschen Ärztetages von Mai 2014 "Keine Substitution ärztlicher Leistungen durch nichtärztliche akademische Gesundheitsberufe" (Drs. VII - 24) berücksichtigt. Bundesärztekammer und KBV sind dabei zu der Überzeugung gelangt, dass das Modell des Physician Assistant angesichts der epidemiologischen Entwicklung, der zunehmenden Komplexität der medizinischen Versorgung und der enormen Regelungsdichte des Gesundheitswesens das Potenzial hat, Ärzte entlasten zu können. Die Konzentration auf die ärztlichen Kernaufgaben beinhaltet die Chance, die Attraktivität des Arztberufs sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Versorgung wieder deutlich zu erhöhen. Deshalb werden sich Bundesärztekammer und KBV gemeinsam mit Vertretern der Studiengänge konstruktiv in die weitere inhaltliche Ausgestaltung der Studiengänge, die Klärung der Schnittstellen zur ärztlichen Berufsausübung, die Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung sowie die Vorbereitung einer staatlichen Ausbildungsregelung einbringen.

Mit einer positiven, gestaltenden Begleitung von arztentlastenden und unterstützenden Strukturen in ärztlicher Verantwortung wird die Gefahr weiterer Schnittstellen zu anderen Berufen vermieden. Das Konzept Physician Assistant erscheint geeignet, anders ausgerichteten Vorstellungen im Hinblick auf die Substitution ärztlicher Leistungen entgegenzutreten. Die bisherigen Erfahrungen mit den Studiengängen zeigen, dass der Physician Assistant durchaus auch Berufsperspektiven für bestehende Gesundheitsberufe, z. B. für Medizinische Fachangestellte (MFA), bieten und Personalbedarfe in der stationären Versorgung erfüllen kann. 


Den Beschluss finden Sie ebenfalls auf den Seiten 225 - 226 im Beschlussprotokoll des 118. Deutschen Ärztetages vom 12. - 15.05.2015.

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